Welche Betriebe dürfen diesen Ausbildungsberuf ausbilden?

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Unternehmen, die Kaufmänner/-frauen im E-Commerce ausbilden möchten, müssen sich bereits im Online-Handel bewegen und die in der Ausbildungsverordnung festgelegten Mindestinhalte der Ausbildung in ihrem Betrieb aufweisen können. Zudem sollten die Ausbildungsbetriebe in ihrer Art und Einrichtung geeignet sei. Die organisatorische Betriebsausstattung und die Büroräumlichkeiten sollen entsprechend ausgestattet sein und somit zum innovativen Berufsbild passen. Unternehmen verfügen außerdem über Ausbildungspersonal mit den erforderlichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen.

Wie in allen Ausbildungsberufen wird eine Ausbildereignungsprüfung vorausgesetzt. Die Ausbilder werden in den zuvor abzulegenden Lehrgängen in den jeweils erforderlichen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten geschult. Weitere Voraussetzungen sind berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse. Diese werden durch eine spezielle Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen. Die zuständige IHK kann Ihnen hierzu alle Fragen fachlich umfassend beantworten. Informieren Sie sich hier.

Schwerpunktmäßig wird der neue Beruf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce im Handel (Einzel- wie auch Großhandel) ausgebildet. Hierzu zählen die reinen Online-Händler aber auch zunehmend die Multichannel-Händler, sprich Unternehmen die einen Webshop und ein Ladengeschäft betreiben. Um am Markt bestehen zu können müssen, sich auch kleinere Unternehmen und Einzelhändler zukünftig diesem Trend anschließen.

Neben dem Handel im herkömmlichen Sinne können aber auch Betriebe aus anderen Branchen ausbilden, wie zum Beispiel aus der Tourismus-, Hotel- und Gastronomie-, Chemie- und Metallbranche. Seit neuestem haben sich auch Banken, Versicherungen sowie Zeitungs- und Buchverlage dazu entschieden, den innovativen Ausbildungsberuf auszubilden. In einzelnen Fällen, in denen das Ausbildungsunternehmen noch nicht auf Online-Handel fokussiert ist, sind auch individuelle Kooperationen mit anderen Unternehmen möglich, dies ist allerdings mit der zuständigen IHK und dem Kooperationsbetrieb abzustimmen. Die Hauptsache für die Berechtigung zur Ausbildung in dieser Branche ist, dass das Unternehmen bereits seine Waren online vertreibt und den Verkauf fachlich betreut.

Ein Berufsfeld mit absolut bester Zukunftsaussicht!